Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ph. Seyfried Gewürzmühle GmbH & Co. KG, Mannheim

1. Geltungsbereich

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen (AGB). Divergierende Einkaufsbedingungen erkennen wir nicht an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.

 

2. Angebote

Alle Angebote sind streng freibleibend und verstehen sich, falls nicht anders erwähnt, per Kilogramm und verzollt, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Werk. Alle Angaben über Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Unsere Muster gelten als unverbindliche Ansichtsmuster und stellen nur die allgemeine Beschaffenheit eines Produkts dar, da bei Naturerzeugnissen stets Qualitäts- und Geschmacksabweichungen auftreten. Unser Produktspezifikationen entsprechen unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen, sie stellen keine Garantie dar, sondern dienen lediglich als Information über unser Produkt.

 

3. Bestellungen

Die Mindestbestellmenge beträgt bei konventioneller Ware 150 kg, Bio-Ware 75 kg frei Haus. Bei Minderaufträgen berechnen wir eine Mehraufwandspauschale. Wir behalten uns vor, die Bestellmenge auf- oder abzurunden, um in vorrätigen Verpackungseinheiten liefern zu können.

 

4. Zahlung

Zahlungen haben „netto Kasse“ innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Nur schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegen-forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Hält ein Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht ein oder begründen sonstige Umstände Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir - vorbehaltlich weitergehender Ansprüche - berechtigt, vom laufenden Vertrag mit dem Kunden sowie sonstigen, mit ihm bereits abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten und zukünftige Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltend-machung weiterer höherer Schäden bleibt vorbehalten.

 

5. Beschaffenheit der Ware

Bei den mit „original“ bzw. O.I.R (Original Import Rohstoff) bezeichneten Artikeln handelt es sich um aus dem Ursprung bezogene Ware, die ohne weitere Bearbeitung geliefert wird. Da bei Naturerzeugnissen stets Qualitäts- und Geschmacksabweichungen auftreten, begründen qualitative Abweichungen dieser Ware in Form, Farbe und Struktur, sowie hinsichtlich der Menge der enthaltenen Wirkstoffe keinen Mangel, es sei denn, die Ware weicht hinsichtlich dieser Umstände von ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen mit dem Kunden ab oder die Schwankungen gehen deutlich über das übliche Maß hinaus.

 

6. Lieferungen

Bei Maßnahmen höherer Gewalt sowie nicht richtiger oder verspäteter Selbstbelieferung und bei sonstigen Leistungshindernissen, die nicht durch uns zu vertreten sind, werden wir die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinausschieben. Schadensersatzansprüche aus diesem Grund stehen dem Kunden nicht zu. Alle Lieferungen erfolgen einschließlich der erforderlichen und notwendigen Verpackungen. Für die Entsorgung gilt, dass diese entweder durch den Käufer übernommen wird oder die Kosten dafür den jeweiligen Verkaufspreisen in entsprechender Höhe zu geschlagen werden.

 

7. Untersuchungs- und Mangelrügeobliegenheit

Offen zu Tage tretende Mängel sind uns unmittelbar, spätestens aber 3 Tage nach Eintreffen am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat die Ware, auch wenn vorher Muster, Proben oder Zertifikate übersandt worden waren, unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort sorgfältig zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Etwaige Beanstandungen sind uns unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Eintreffen am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel, die bei einer rechtzeitigen und sorgfältigen Untersuchung nicht zu erkennen waren, sind uns unverzüglich, spätestens aber 3 Tage nach Bekanntwerden, schriftlich anzuzeigen. Bei Verletzung der vorstehenden Untersuchungs- und Mangelrügeobliegenheit gilt die Ware als genehmigt. Die Ware gilt ebenfalls als genehmigt, wenn der Käufer sie weiterverarbeitet oder weiterveräußert, es sei denn, dass der Mangel bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar war.

 

8. Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nur in folgenden Fällen: a) schuldhafte Verursachung eines Schades an Leben, Körper oder Gesundheit, b) grob fahrlässige oder vorsätzliche Verursachung eines sonstigen Schadens, c) einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, sofern ein Haftungsausschluss den Vertragszweck gefährden würde. Im letztgenannten Falle ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Die maximale Schadenshöhe ist auf die Höhe des Rechnungsbetrages beschränkt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesen Bestimmungen unberührt.

 

9. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt für uns als Hersteller, jedoch ohne uns zu verpflichten. Erlischt unser (Mit)-Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass uns das Miteigentum an der neuen Sache bzw. dem vermischten Bestand wertanteilsmäßig (Rechnungswert) zusteht und auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit)-Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)-Eigentum zusteht, wird von uns als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, sofern dies zu den normalen Bedingungen des Kunden und unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts geschieht. Verpfändungen oder Sicherungsüber-eignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt inklusive aller Nebenrechte sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentumsrecht hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, Kosten und Schäden trägt der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Auf Verlangen hat uns der Kunde außerdem die Namen der Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen mitzuteilen.

 

10. Sonstige Vorbehalte

Lieferungs- und Abladekontrakte werden ausschließlich vorbehaltlich der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung abgeschlossen. Änderungen der Zollsätze, Wechselkurse, eventuelle Neubelastungen sowie Maßnahmen höherer Gewalt berechtigen uns zur entsprechenden Anpassung des Kaufpreises und Änderung der bestehenden Kontrakte. Im Falle voraussichtlich andauernder Hindernisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können, sind wir zudem berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht. Ruft ein Kunde die bestellte Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist bei uns ab, so können wir ihm eine Nachfrist setzen und nachdem fruchtlosen Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, darüber hinaus steht uns ein Schadensersatz aus der Nichterfüllung zu.

 

11. Erfüllungsort und Gefahrenübergang

Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen ist Mannheim. Sämtliche Verkäufe verstehen sich ab Werk, der Versand und Transport erfolgen stets auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die Transportperson übergeben worden ist. Gerät der Kunde in Abnahmeverzug, geht die Gefahr auf ihn über. Nach Gefahrenübergang entstehende Lagerkosten hat der Kunde zu tragen.

 

12. Gerichtsstand

Für alle Verfahren gegen uns ist der Gerichtsstand ausschließlich Mannheim. Gerichtsstand für alle Verfahren gegen den Kunden ist nach unserer Wahl Mannheim oder der Sitz des Kunden.

 

13. Anwendbares Recht

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des europäischen Kaufrechts und des internationalen Kaufrechts der Vereinten Nationen.

 

14. Salvatorische Klausel

Soweit Teile dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die betroffene Bestimmung ist durch eine individuell auszuhandelnde Regelung zu ersetzen.

 

Ph. Seyfried Gewürzmühle GmbH & Co. KG, Lagerstraße 11,
68169 Mannheim, Deutschland

Stand 27/10/2023

 

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